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Amtssignatur

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Lebring auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Merkmale der Amtssignatur:

  • Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
  • Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
  • Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)

Genauere Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

 

Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke Gemeinde Lebring gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier

 

Elektronische Signaturprüfung:
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

 

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:

http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

 

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Lebring:

Tel. 03182 /24 71 0 oder E-Mail info@lebring-st-margarethen.gv.at 

 

Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung

Rechtsmittel können folgender Form eingebracht werden:

  • Persönlich/postalisch: Gemeinde Lebring, Grazerstraße 1, 8403 Lebring 
  • Per E-Mail: info@lebring-st-margarethen.gv.at