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E-Mobilität

Bei Kauf oder Leasing (von mindestens 3 Jahre) eines Elektroautos wird eine Förderung an Privatpersonen von Euro 500,00 gewährt.

Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Lebring St. Margarethen

Für die Auszahlung ist die Vorlage des gültigen Kauf- oder Leasingvertrages erforderlich.