E-Mobilität
Bei Kauf oder Leasing (von mindestens 3 Jahre) eines Elektroautos wird eine Förderung an Privatpersonen von Euro 500,00 gewährt.
Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Lebring St. Margarethen
Für die Auszahlung ist die Vorlage des gültigen Kauf- oder Leasingvertrages erforderlich.