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Heizkostenzuschuss 2026/27

In Anlehnung der Landesförderung für die Heizperiode 2026/2027 wird über meinen Antrag an all jene Einwohner*innen, die aufgrund ihres höheren Einkommens die vom Land Steiermark vorgegebenen Richtsätze geringfügig überschreiten, eine gemeindeeigene Förderung ausbezahlt.

Die vom Land vorgegebenen einkommensabhängigen Richtsätze werden um 10 % erhöht und lauten deshalb wie folgt:

Einkommensgrenze Land

Alleinstehende

€ 1.827,00

Ehepaare u. Haushaltsgemeinschaften

€ 2.741,00

Erhöhung pro familienbeihilfebeziehendem Kind

€ 548,00

Einkommensgrenze Gemeinde

Alleinstehende

€ 2.009,70

Ehepaare u. Haushaltsgemeinschaften

€ 3.015,10

Erhöhung pro familienbeihilfebeziehendem Kind

€ 602,80

 

Bitte beachten:

Es werden auch Sonderzahlungen (zB Urlaubsgeld) und Familienbeihilfe mitgerechnet!

 

So funktionierts:

Sollten Sie die oben genannte Einkommensgrenze (inkl. Sonderzahlungen) nicht überschreiten – mit Einkommensnachweisen und Rechnung der Heizkosten ins Marktgemeindeamt kommen und eine Förderung von 200,00 Euro in Form von Hengist Gulden abholen.

Antragsfrist: Freitag, 26. Februar 2027

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Marktgemeindeamt unter

Telefonnummer (03182) 24 71