-0.5 °C

Leben in
Lebring

Bürger­service

Die Rubrik Bürgerservice bietet Ihnen alle Informationen, die Sie für Ihr Leben in der Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen benötigen – von Informationen zum Meldeamt, über die Beantragung von Reisepässen bis hin zum Community-Nursing-Angebot in der Gemeinde.

Natürlich sind wir auch gerne persönlich für Sie und Ihr Anliegen während unserer Amtszeiten in der Gemeinde da – unsere engagierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Verwaltung setzen sich Tag für Tag dafür ein, die Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen noch lebens- und liebenswerter zu machen.

wichtiges auf einen klick

Bürgerservice
INFORMATIONEN

Meldeamt

Bürgerservice
PDF DOWNLOAD

Antrag Reisepass/ Personalausweis

Bürgerservice
PDF DOWNLOAD

ID Austria

Bürgerservice
INFORMATIONEN

E5-Programm

Bürgerservice
PDF DOWNLOAD

Müllabfuhr­plan

Bürgerservice
INFORMATIONEN

Community Nurse

Bürgerservice
PDF DOWNLOAD

Bauamt

Bürgerservice
INFORMATIONEN

Österreichs digitales Amt

ANSPRECH­PARTNER GEMEINDEAMT

Egal ob Sie einen neuen Reisepass benötigen, Ihren Wohnsitz anmelden möchten oder andere Anliegen haben – unsere engagierten Gemeindebediensteten kümmern sich während der Amtsstunden gerne um Sie und Ihre Fragen.

 

Die richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen finden Sie per Klick auf den untenstehenden Button.

FÖRDERUNGEN

Die Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen bietet Ihnen als Bürgerin und Bürger unter gewissen Voraussetzungen Förderungen bzw. Zuschüsse. Folgend finden Sie eine aktuelle Übersicht mit allen zurzeit verfügbaren Förderungen.

Bitte beachten Sie, dass alle Förderungen in Form von Hengist-Gulden ausbezahlt werden. 

FÖRDERUNGEN

Pro neu installierter Solaranlage bzw. im Falle einer Erweiterung einer bestehenden Anlage kann ein Zuschuss von 25,00 EUR/m² Kollektorfläche gewährt werden. Die Obergrenze beträgt 500,00 EUR. Bemessungsgrundlage ist die Nettokollektorfläche (Absorberfläche) in m²

 

Wer kann gefördert werden?

Private Haus- oder Wohnungseigentümer

 

Fördervoraussetzungen

Zuschüsse können durch Vorlage der Rechnung samt Zahlungsnachweis gewährt werden.

Die saldierte Endabrechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung (Eingangsdatum bei der Gemeinde) nicht älter als 12 Monate sein.

Die Anlage muss fertiggestellt und betriebsbereit sein.


Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

Alle Förderungen werden in Form von Hengist-Gulden ausbezahlt.

Für neu installierte Biomasse-Heizanlagen (Zentralheizungsanlage) kann ein Zuschuss von 50% der Landesförderung gewährt werden. Die Obergrenze beträgt 500,00 EUR.

 

Wer kann gefördert werden?

Private Haus- oder Wohnungseigentümer

 

Fördervoraussetzungen

Zuschüsse können durch Vorlage der Rechnung samt Zahlungsnachweis gewährt werden.

Die saldierte Endabrechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung (Eingangsdatum bei der Gemeinde) nicht älter als 12 Monate sein.

Die Anlage muss fertiggestellt und betriebsbereit sein.


Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

Alle Förderungen werden in Form von Hengist-Gulden ausbezahlt.

Es wird ein Pauschalbetrag in der Höhe von 400,00 Euro, einmalig je Liegenschaft, für eine Photovoltaikanlage (modulare Photovoltaikanlage inklusive Wechselrichter – ausgenommen Balkonkraftwerke) zur Auszahlung gebracht.

Photovoltaik-Speicheranlagen werden mit bis zu max. Euro 2.000,00 gefördert (Sockelbetrag FIX Euro 500,00 PLUS pro kWh je Euro 100,00).

 

Was kann gefördert werden?

Einmalig jede Liegenschaft

 

Fördervoraussetzungen

Zuschüsse können durch Vorlage der Rechnung samt Zahlungsnachweis gewährt werden.

Die saldierte Endabrechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung (Eingangsdatum bei der Gemeinde) nicht älter als 12 Monate sein.

Die Anlage muss fertiggestellt und betriebsbereit sein.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

Alle Förderungen werden in Form von Hengist-Gulden ausbezahlt.

Wärmepumpe – Luft-Wasser (Luft-Sole): € 200,00

Wärmepumpe – Erdkollektor: € 500,00

Wärmepumpe – Tiefenbohrung: € 800,00

Wärmepumpe – Wasser-Wasser: € 1.000,00

 

Was kann gefördert werden?

Private Haus- oder Wohnungseigentümer

 

Fördervoraussetzungen

Zuschüsse können durch Vorlage der Rechnung samt Zahlungsnachweis gewährt werden.

Die saldierte Endabrechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung (Eingangsdatum bei der Gemeinde) nicht älter als 12 Monate sein.

Die Anlage muss fertiggestellt und betriebsbereit sein.

 

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

Alle Förderungen werden in Form von Hengist-Gulden ausbezahlt.

Die Förderung der Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen zur Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining beträgt:

€ 80,00

 

Wer kann gefördert werden?

Führerscheinneulinge mit Hauptwohnsitz in Lebring-St. Margarethen, welche das Fahrsicherheitstraining im Zuge der Mehrphasenausbildung absolvieren

 

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

Alle Förderungen werden in Form von Hengist-Gulden ausbezahlt.

Unterstützung von Familien mit pflegebedürftigen Menschen im Haushalt und den damit verbundenen erhöhten Gemeindeabgaben für Wasser, Kanal und Müll.

Höhe: € 100,00  pro Jahr pro Pflegekraft.

Wurde der Pflegeeinsatz nicht durchgehend für ein gesamtes Jahr benötigt, wird die Förderung aliquot für jedes begonnene Monat abgerechnet (10,00 Euro pro begonnenen Monat).

 

Fördervoraussetzungen

Anmeldung einer oder mehrerer Personen als Pflegekraft mit Wohnsitz in Lebring-St. Margarethen

Förderzeitraum: 1 Jahr

Die Abrechnung erfolgt jeweils im Dezember des laufenden Jahres.

Auszahlung: Persönliche Abholung der Förderung im Marktgemeindeamt durch den Unterkunftgeber oder einer von diesem bevollmächtigten Person jeweils ab 10. Dezember des laufenden Jahres.

 

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

Alle Förderungen werden in Form von Hengist-Gulden ausbezahlt.

Die Förderung der Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen für die Entsorgung von Windeln, wird mit einer kostenlosen 120 Liter Restmülltonne abgewickelt:

 

Fördervoraussetzungen

  • Wickelperiode beim Kleinkind – ab der Geburt bis zum Alter von 2,5 Jahren – Nachweis Geburtsurkunde
  • Pflegebereich – ein ärztlicher Nachweis ist erforderlich

Willkommensgeschenk für kleine Lebringer & Lebringerinnen

Als kleine Aufmerksamkeit gibt es als Geschenk bei jeder Geburt eines neuen Gemeindebürgers Hengistgulden in der Höhe von € 150,00.

Die Förderung der Marktgemeinde zur Teilnahme an einem Schikurs beträgt:

Höhe: € 40,00

 

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

Alle Förderungen werden in Form von Hengist-Gulden ausbezahlt.

Die Förderung der Marktgemeinde zur Teilnahme an einer Sommersportwoche beträgt:

Höhe: € 30,00

 

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

Alle Förderungen werden in Form von Hengist-Gulden ausbezahlt.

Sorgenfrei, stressfrei, unfallfrei – Taxi-Gutscheine


Für Jugendliche zwischen 14 und 26 Jahren zur Heimfahrt von Leibnitz oder Gralla.

 

Mit den Taxi-Gutscheinen der Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen kannst du dir pro Fahrt € 7,50 ersparen und am Wochenende sicher nach Hause fahren.

 

Nähere Informationen gibt’s im Marktgemeindeamt.

Tel. 03182/2471-0

Bei Kauf oder Leasing (von mindestens 3 Jahre) eines Elektroautos wird eine Förderung von € 500,00 gewährt.

 

Wer kann gefördert werden?

Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Lebring-St. Margarethen

 

Fördervoraussetzungen

Vorlage des gültigen Kauf- oder Leasingvertrages

 

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

Alle Förderungen werden in Form von Hengist-Gulden ausbezahlt.

Der Kauf eines Klimatickets wird ab 1.4.2023 bis auf Widerruf mit 100,00 Euro gefördert.

Wer kann gefördert werden?

Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Lebring-St. Margarethen

Fördervoraussetzungen

Vorlage der Rechnung und des Zahlungsnachweises

Alle Förderungen werden in Form von Hengist-Gulden ausbezahlt.

Mehr Informationen finden Sie unter folgendem Link:

MOBILES LEBRING
regioMOBIL

Das bedarfsorientierte Mobilitätsservice regioMOBIL bringt Sie günstig und verlässlich zu Termine oder zum Einkaufen in der Region – und das bereits schon ab € 4. Die Durchführung der Fahrten erfolgt durch regionale Verkehrsunternehmen. Die Buchung einer Fahrt kann entweder telefonisch unter +43 (0) 50 16 17 18 oder online durchgeführt werden.

 

Bedienzeiten
Mo – Fr.: 06:00 Uhr – 20:00 Uhr
Sa. / So. / feiertags: 07:00 – 18:00 Uhr

CAR SHARING

Die Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen bietet ein E-Fahrzeug zum Car-Sharing an – Wege in der Region können damit umweltschonend und flott zurückgelegt werden. Alle relevanten Informationen zur Nutzung des E-Autos finden Sie unter folgenden Punkten. 

Wasser & Abwasser

Unsere Gemeinde verfügt über ein eigenes Wasserwerk, das sich 365 Tage im Jahr um eine sichere Trinkwasserversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger kümmert. Infos zum Hausanschluss und zum Anschluss an die öffentliche Abwasserleitung sowie vieles mehr finden Sie auf unserer Seite Wasser & Abwasser.

Notfallnummer Wasser-Abwasser: 0664 / 85 70 450

VERLEIHSERVICE & RÄUMLICHKEITEN

Die Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen stellt Ihnen für Ihre Veranstaltung gerne die passende Räumlichkeit zur Verfügung. Ebenso können Sie auch einen Häcksler zur leichteren Verarbeitung von Grünschnitt bei uns ausborgen. Alle Infos finden Sie unter folgenden Punkten.

Weiterführende Informationen

Im folgenden Abschnitt finden Sie wichtige Formulare, Verordnungen, Kundmachungen und vieles mehr zur Einsicht und zum Download. 

Mähzeiten

Die aktuellen Mähzeiten lauten wie folgt:

Montag – Freitag: 08:00 – 19:00 Uhr

Samstag: 08:00 – 15:00 Uhr


Das Rasenmähen ist sonntags und feiertags verboten.

Amtssignatur

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail:
Tel. 03182 /24 71 0 oder E-Mail info@lebring-st-margarethen.gv.at

Abgaben & Gebühren

Abgaben & Gebühren
PDF DOWNLOAD

Gebühren- und Abgaben­übersicht

Abgaben & Gebühren
PDF DOWNLOAD

Aufschließungs­kosten

Abgaben & Gebühren
PDF DOWNLOAD

Meldepflicht für Hunde

Abgaben & Gebühren
PDF DOWNLOAD

EGW-Formular

Abgaben & Gebühren
PDF DOWNLOAD

Abfallabfuhr­ordnung

Abgaben & Gebühren
PDF DOWNLOAD

Schmutzwasser – Kanalabgaben­ordnung

Abgaben & Gebühren
PDF DOWNLOAD

Zweitwohnsitz Leerstandsabgabe Verordnung

Abgaben & Gebühren
PDF DOWNLOAD

Hund Anmeldung

Formular
Abgaben & Gebühren
PDF DOWNLOAD

Hund Abmeldung

Formular
Abgaben & Gebühren
PDF DOWNLOAD

Hund Vergünstigung

Formular

Wahlen & Volksbegehren

Informationen
DOWNLOAD

EU Wahl 2024

Verordnungen
INFORMATIONEN

Gemeinde­ratswahl

Verordnungen
INFORMATIONEN

Bundes­präsidenten­wahl

Verordnungen
INFORMATIONEN

Alle Informationen zum Thema Wahlen