In Anlehnung der Landesförderung für die Heizperiode 2026/2027 wird über meinen Antrag an all jene Einwohner*innen, die aufgrund ihres höheren Einkommens die vom Land Steiermark vorgegebenen Richtsätze geringfügig überschreiten, eine gemeindeeigene Förderung ausbezahlt.
Die vom Land vorgegebenen einkommensabhängigen Richtsätze werden um 10 % erhöht und lauten deshalb wie folgt:
Einkommensgrenze Land
Alleinstehende
€ 1.827,00
Ehepaare u. Haushaltsgemeinschaften
€ 2.741,00
Erhöhung pro familienbeihilfebeziehendem Kind
€ 548,00
Einkommensgrenze Gemeinde
Alleinstehende
€ 2.009,70
Ehepaare u. Haushaltsgemeinschaften
€ 3.015,10
Erhöhung pro familienbeihilfebeziehendem Kind
€ 602,80
Bitte beachten:
Es werden auch Sonderzahlungen (zB Urlaubsgeld) und Familienbeihilfe mitgerechnet!
So funktionierts:
Sollten Sie die oben genannte Einkommensgrenze (inkl. Sonderzahlungen) nicht überschreiten – mit Einkommensnachweisen und Rechnung der Heizkosten ins Marktgemeindeamt kommen und eine Förderung von 200,00 Euro in Form von Hengist Gulden abholen.
Antragsfrist: Freitag, 26. Februar 2027
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Marktgemeindeamt unter